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Jan-04 2009 · 13:27

Aktuelle Info zur Zillmerung von bav-Verträgen

Beim Bundesarbeitsgericht ist nun doch die Revision zum Urteil des LAG Köln (Urteil vom 13.8.2008) eingegangen. Da wie oben berichtet die Revision gegen das Urteil des LAG Münchens zurückgezogen wurde, wird diese erneute Revision gegen ein Urteil aus dem Themenbereich „Zillmerung von bAV-Verträgen“ von besonderer Bedeutung sein.

Jan-03 2009 · 15:56

Neues zum Thema Zillmerung bei bAV-Verträgen

Am 27.02.2008 hatte das Arbeitsgericht Siegburg den Einsatz gezillmerter Tarife für die Entgeltumwandlung als zulässig angesehen. Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil des LAG Köln vom 13.08.2008 wurde die Berufung des Arbeitnehmers abgelehnt und somit der Einsatz der Zillmerung als zulässig erachtet.

Das Gericht setzte sich nochmals intensiv mit der Definition der Wertgleichheit auseinander. Es wurde kein Widerspruch bei Anwendung gezillmerter Tarife angenommen. Der Arbeitnehmer hat per Gesetz das Recht, auch bei frühzeitiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Versicherung weiter zu führen. Grundsätzlich geht das Gericht von einer „Vertragsfortführungspflicht“ seitens des Arbeitnehmers aus, um einen möglichen Schaden zu mindern.

Fraglich ist, ob diese Pflicht auch für den Fall der privaten Weiterführung angenommen werden kann, da es in diesen Fällen bekannterweise zu einer Doppelverbeitragung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kommt. Denn sowohl die eingezahlten Beiträge als auch die Leistungen aus privat weitergeführten Direktversicherungen sind beitragspflichtig (BSG Urteile vom 12.11.2008, B 12 KR 6/08 R, B 12 KR 9/08 R, B 12 KR 10/08 R); die Leistungen unterliegen sogar der vollen Verbeitragung durch die KVdR.

Gegen dieses Urteil kann der Arbeitnehmer allerdings noch Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen.

Gleichzeitig wurde die Revision gegen das Urteil des LAG München vom 15. März 2007 zurückgezogen. In diesem heftig umstrittenen Urteil wurde die Wertgleichheit bei gezillmerten Tarifen pauschal verneint. Das Urteil ist somit rechtskräftig und stellt eine Gegenmeinung zu obigem LAG-Köln Urteil dar.

Zu der Gesamtthematik wurden diverse Literaturbeiträge veröffentlich, die mehrheitlich das Urteil des LAG München kritisierten und keinen Verstoß gegen die Wertgleichheit annahmen. Zwischenzeitlich wurde durch das neue VVG per 01.01.2008 die Verteilung der Abschlusskosten über 5 Jahre normiert. Ob damit die Problematik für Verträge, die nach dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, erledigt ist, bleibt abzuwarten, da das LAG München eine Verteilung der Abschlusskosten von weniger als 10 Jahren für nicht wertgleich erklärte. Weitere Informationen erhalten Sie bei hier

Unser Vertriebstipp:
Folgt man in der obigen Problematik der Meinung des LAG Köln, so liegt auch grundsätzlich keine Verletzung von Beratungs- und Informationspflichten vor. Es scheint aber trotzdem ratsam, im Rahmen der Beratung die Thematik Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu besprechen. Gute Erfahrungen wurden gemacht, wenn man das Thema im Rahmen von sogenannten „Worst Case“ Betrachtungen mit der jeweiligen Rückkaufswerttabelle durchführt und die Berechnungen und Erläuterungen dem Beratungsprotokoll beifügt.

Jan-02 2009 · 15:57

Neue BMELV-Studie sieht Reformbedarf beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen

Aufgrund mängelbehafteter Finanzberatung werden jährlich ca. 20-30 Mrd. Euro an Vermögensschäden „produziert“. So werden laut Studie 20 Mrd. Euro für Versicherungsschutz ausgegeben, der nicht bedarfsgerecht ermittelt wurde oder tendenziell das Falsche versichert. Privat versicherte Kunden brechen daher ca. 50 - 80% ihrer Langfristanlagen mit Verlust vorzeitig ab.

Laut Studie sind die wichtigsten Schwachpunkte neben dem Provisionsdruck der Vermittler und der ungenügenden Handlungsanleitung für Kunden:

  • unzureichende Erfassung der finanziellen Situation und der Ziele
  • mangelnde Individualität der Beratung
  • keine Integration von bestehenden Produkten und mangelnde Konkretisierung von Empfehlungen, auch aufgrund möglicher Beraterhaftung

Unser Vertriebstipp:
Die Studie zeigt deutlich, dass in der Altersvorsorgeberatung der Produktverkauf ohne vorhergehende Bedarfsanalyse und begleitende Beratung nicht zielführend ist und letztlich das Verhältnis zwischen Vermittler und Kunde nachhaltig durch Stornierungen negativ belastet wird. Es ist daher in der Altersvorsorge grundsätzlich die sogenannte 3 Phasenberatung anzuwenden.

  • Phase 1: Bedarfsermittlung mit intensiver Abfrage der individuellen Kundenzielvorstellung
  • Phase 2: Produktberatung im Rahmen einer Vorstellung verschiedener Lösungsmöglichkeiten und konkrete Empfehlung und Begründung des ausgewählten Versorgungsvorschlages
  • Phase 3: Dokumentierung des gesamten Beratungsablaufes

Zusätzlich wird deutlich, dass im Themenbereich Altersvorsorge auch den Kunden eine sogenannte Holschuld hinsichtlich Finanzwissen und Produktübersicht trifft. Hier sind Verbraucherschützer und Produktgeber gleichermaßen aufgefordert, Selbsterklärungs-Tools zur Zielfindung, Fahrpläne zur Abarbeitung der daraus resultierenden Beratungsbedarfe und Materialien zur Vorbereitung einer Beratung zu schaffen.
Quelle: Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen
Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Erscheinungsdatum: 22.12.2008 (pdf 3.634 KB)

Jan-01 2009 · 16:06

Besonders gefragte Vorsorgeprodukte

Nach der Maklertrendstudie 2008/2009 der DRMM Maklermanagement AG der Deutschen Ring Versicherungen ist und bleibt die fondsgebundene Rentenversicherung im Fokus des Vertriebsgeschehens. Hier wirken sich die neuen steuerlichen Regelungen im Rahmen der Abgeltungssteuer aus. Die betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung rangiert nur im Mittelfeld des Maklerinteresses.

Laut einer Psychonomics-Umfrage erwarten 41 % der Makler steigende Absätze in der Rürup- oder Basisrente. Allerdings bezieht sich dieser Optimismus nicht auf die fondsgebundene Rürupvariante; hier wird eher mit Rückgängen gerechnet.
Quelle: VersicherungsJournal Vertrieb und Marketing vom 16.01.2009; Welche Vorsorgeprodukte besonders gefragt sind.

Unser Vertriebstipp:

Gerade die im Fokus stehenden Produkte, hier insbesondere die Rürup-Rente, sind Produkte, die einen hohen Erklärungsbedarf darstellen und leider beim Endkunden immer noch relativ unbekannt sind. Daher sollten in der Beratung grundsätzlich eine ausführliche Erklärung der Funktionsweise und die Überprüfung der individuellen Eignung für den Kunden im Vordergrund stehen.

Diese Vorgehensweise kann im Zeichen der Finanzkrise, in der unverstandene Finanzprodukte im besonderen Kreuzfeuer stehen, die Beraterqualität nicht unerheblich steigern.

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