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Okt-13 2009 · 12:04 |
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Entwicklung eines EPC-/ONS-ManagementsystemsDezember 2008 hat die DSS GmbH das EOMS-Projekt gestartet. In diesem durch das Bundesforschungsministerium geförderten Projekt geht es um die prototypische Entwicklung eines EPC-/ONS-Managementsystems - daher das Kürzel EOMS. Der Electronic Product Code (EPC) und der Object Naming Service (ONS) sind eng verwandt mit Domain und DNS - der Kernkompetenz der DSS GmbH. Die Projektpartner DSS GmbH und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg haben vor Kurzem das Projekt vor Fachgruppen der GS1 Germany GmbH in Köln vorgestellt. GS1 ist selbst assoziierter Partner im EOMS-Projekt. Werfen Sie selbst einen Blick auf die Präsentation und lernen Sie das Projekt kennen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Reiners über reiners@dominic.de zur Verfügung.
Aktuelle Info zur Zillmerung von bav-VerträgenBeim Bundesarbeitsgericht ist nun doch die Revision zum Urteil des LAG Köln (Urteil vom 13.8.2008) eingegangen. Da wie oben berichtet die Revision gegen das Urteil des LAG Münchens zurückgezogen wurde, wird diese erneute Revision gegen ein Urteil aus dem Themenbereich „Zillmerung von bAV-Verträgen“ von besonderer Bedeutung sein.
Neues zum Thema Zillmerung bei bAV-VerträgenAm 27.02.2008 hatte das Arbeitsgericht Siegburg den Einsatz gezillmerter Tarife für die Entgeltumwandlung als zulässig angesehen. Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil des LAG Köln vom 13.08.2008 wurde die Berufung des Arbeitnehmers abgelehnt und somit der Einsatz der Zillmerung als zulässig erachtet. Das Gericht setzte sich nochmals intensiv mit der Definition der Wertgleichheit auseinander. Es wurde kein Widerspruch bei Anwendung gezillmerter Tarife angenommen. Der Arbeitnehmer hat per Gesetz das Recht, auch bei frühzeitiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Versicherung weiter zu führen. Grundsätzlich geht das Gericht von einer „Vertragsfortführungspflicht“ seitens des Arbeitnehmers aus, um einen möglichen Schaden zu mindern. Fraglich ist, ob diese Pflicht auch für den Fall der privaten Weiterführung angenommen werden kann, da es in diesen Fällen bekannterweise zu einer Doppelverbeitragung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kommt. Denn sowohl die eingezahlten Beiträge als auch die Leistungen aus privat weitergeführten Direktversicherungen sind beitragspflichtig (BSG Urteile vom 12.11.2008, B 12 KR 6/08 R, B 12 KR 9/08 R, B 12 KR 10/08 R); die Leistungen unterliegen sogar der vollen Verbeitragung durch die KVdR. Gegen dieses Urteil kann der Arbeitnehmer allerdings noch Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen. Gleichzeitig wurde die Revision gegen das Urteil des LAG München vom 15. März 2007 zurückgezogen. In diesem heftig umstrittenen Urteil wurde die Wertgleichheit bei gezillmerten Tarifen pauschal verneint. Das Urteil ist somit rechtskräftig und stellt eine Gegenmeinung zu obigem LAG-Köln Urteil dar. Zu der Gesamtthematik wurden diverse Literaturbeiträge veröffentlich, die mehrheitlich das Urteil des LAG München kritisierten und keinen Verstoß gegen die Wertgleichheit annahmen. Zwischenzeitlich wurde durch das neue VVG per 01.01.2008 die Verteilung der Abschlusskosten über 5 Jahre normiert. Ob damit die Problematik für Verträge, die nach dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, erledigt ist, bleibt abzuwarten, da das LAG München eine Verteilung der Abschlusskosten von weniger als 10 Jahren für nicht wertgleich erklärte. Weitere Informationen erhalten Sie bei hier Unser Vertriebstipp:
Neue BMELV-Studie sieht Reformbedarf beim Vertrieb von FinanzdienstleistungenAufgrund mängelbehafteter Finanzberatung werden jährlich ca. 20-30 Mrd. Euro an Vermögensschäden „produziert“. So werden laut Studie 20 Mrd. Euro für Versicherungsschutz ausgegeben, der nicht bedarfsgerecht ermittelt wurde oder tendenziell das Falsche versichert. Privat versicherte Kunden brechen daher ca. 50 - 80% ihrer Langfristanlagen mit Verlust vorzeitig ab. Laut Studie sind die wichtigsten Schwachpunkte neben dem Provisionsdruck der Vermittler und der ungenügenden Handlungsanleitung für Kunden:
Unser Vertriebstipp:
Zusätzlich wird deutlich, dass im Themenbereich Altersvorsorge auch den Kunden eine sogenannte Holschuld hinsichtlich Finanzwissen und Produktübersicht trifft. Hier sind Verbraucherschützer und Produktgeber gleichermaßen aufgefordert, Selbsterklärungs-Tools zur Zielfindung, Fahrpläne zur Abarbeitung der daraus resultierenden Beratungsbedarfe und Materialien zur Vorbereitung einer Beratung zu schaffen.
Besonders gefragte VorsorgeprodukteNach der Maklertrendstudie 2008/2009 der DRMM Maklermanagement AG der Deutschen Ring Versicherungen ist und bleibt die fondsgebundene Rentenversicherung im Fokus des Vertriebsgeschehens. Hier wirken sich die neuen steuerlichen Regelungen im Rahmen der Abgeltungssteuer aus. Die betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung rangiert nur im Mittelfeld des Maklerinteresses. Laut einer Psychonomics-Umfrage erwarten 41 % der Makler steigende Absätze in der Rürup- oder Basisrente. Allerdings bezieht sich dieser Optimismus nicht auf die fondsgebundene Rürupvariante; hier wird eher mit Rückgängen gerechnet. Unser Vertriebstipp: Gerade die im Fokus stehenden Produkte, hier insbesondere die Rürup-Rente, sind Produkte, die einen hohen Erklärungsbedarf darstellen und leider beim Endkunden immer noch relativ unbekannt sind. Daher sollten in der Beratung grundsätzlich eine ausführliche Erklärung der Funktionsweise und die Überprüfung der individuellen Eignung für den Kunden im Vordergrund stehen. Diese Vorgehensweise kann im Zeichen der Finanzkrise, in der unverstandene Finanzprodukte im besonderen Kreuzfeuer stehen, die Beraterqualität nicht unerheblich steigern. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||
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